Rechtliche Betreuung...
...geht uns alle an - auch Sie!
Etwa 1,3 Millionen Menschen werden in Deutschland betreut, Tendenz steigend. Sie sind z. B. im fortgeschrittenen Stadium dement, psychisch krank oder liegen im Koma und sind deshalb in der Ausübung Ihrer Rechts- und Handlungsfähigkeit teilweise oder ganz eingeschränkt. Das kann uns alle treffen, von heute auf morgen. In solchen Situationen bieten rechtliche Betreuer/innen Unterstützung und Schutz.
... sichert Menschenrechte!
Die Einführung der rechtlichen Betreuung 1992 war ein Meilenstein auf dem Weg zu einem modernen Behindertengericht in der Bundesrepublik Deutschland. Das Gericht bestellt für Menschen in besonders verletzlichen Lebenslagen eine/n Betreuer/in. Das kann ein/e Angehörige/r sein, ein/e selbstständig tätige/r oder in einem Betreuungsverein angestellte/r Berufsbetreuer/in. Sie sollten in einer Betreuungsverfügung vorab festlegen, wer bei Bedarf Ihr/e Betreuer/in werden soll.
...unterstützt und vertritt Sie!
Und das in allen Lebensbereichen, je nach Bedarf. Eine Betreuung ist keine Entmündigung!
Ein/e rechtliche/r Betreuer/in unterstützt dabei, ein Leben nach den eigenen Wünschen und Vorstellungen zu führen - selbst bestimmt und geschützt.
... sichert Ihre Ansprüche!
Sie haben rechtliche Ansprüche, z.B. gegenüber Ihrer Krankenkasse, Rentenversicherung, dem Arbeitsamt, Jobcenter oder der Sozialbehörde. Ein/e rechtliche/r Betreuer/in kann z.B. die Finanzen regeln, Sie gegenüber Behörden vertreten oder pflegerische Dienste organisieren - immer in Ihrem Intresse.
Dieses ist ein Auszug vom Bundesverband der Berufsbetreuer/innen.